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Aktuell

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Unternehmer
ab 2008 …

... für Sie in einem Überblick zusammengestellt:

Unternehmensteuerreform 2008

1. Körperschaftssteuer bei Kapitalgesellschaften
Die Körperschaftsteuer wird von 25 auf 15 Prozent gesenkt. Außerdem wurde die Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt.

2. Gewinnbesteuerung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Einbehaltene oder wieder investierte Gewinne werden auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 Prozent besteuert.
Werden diese Gewinne jedoch in einem der folgenden Wirtschaftsjahre entnommen, müssen sie zusätzlich mit 25 Prozent  nachträglich versteuert werden.

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

Als Ausgleich dafür wird die Gewerbesteuer in einem größeren Umfang auf die Einkommensteuer angerechnet. 

Der Anrechnungsfaktor ist von bisher 1,8 auf 3,8 erhöht und die Steuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt worden. Der Grundfreibetrag von 24.500 Euro bleibt unverändert bestehen.

3. Gewerbesteuer und Hinzurechnungen
Statt wie bisher 50 Prozent werden bei der Gewerbesteuer nur noch 25 Prozent der Zinsen für Dauerschulden dem Gewinn hinzugerechnet.

Im Gegenzug hat der Gesetzgeber die Hinzurechnungen erweitert: 65 Prozent der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter werden zur Bemessungsgrundlage herangezogen. Davon werden 25 Prozent der Steuerbasis zugeschlagen. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern sind es 20 Prozent.

Es gibt einen Freibetrag für alle Zinsen und Finanzierungsanteile in Höhe von 100.000 Euro.

4. Bildung von steuerfreien Investitions-Rücklagen
Kleinere und mittlere Firmen werden über eine leicht verbesserte Ansparrücklage entlastet. Die Betriebsvermögensgrenze wurde von 210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht.

Die geplante Investition muss nicht mehr genau bestimmt werden und der Zeitraum wurde von bisher zwei auf jetzt drei Jahre erweitert. Die erhöhte Rücklagenbildung für Existenzgründer von bis zu 307.000 Euro entfällt.

5. Zinsschranke
Bei der Zinsschranke werden der steuerliche Gewinn und der Zinsaufwand in Relation gesetzt. Ist der Zinsaufwand zu hoch, können die Zinsaufwendungen nicht oder nicht vollständig steuerlich abgesetzt werden. Vorgesehen ist allerdings ein Vortrag in das nächste Jahr.

Durch die Freigrenze von einer Million Euro sind viele Mittelständler von dieser Regelung nicht betroffen.

6. Degressive Abschreibungen
Die degressive Abschreibung auf Wirtschaftsgüter wird abgeschafft. Unternehmen können somit den Wertverzehr bei Neuanschaffungen nur noch linear, also in gleichmäßigen Sätzen steuerlich absetzen.

7. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für die sofortige Absetzbarkeit bei der Anschaffung auf so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter ist von 410 Euro auf 150 Euro gesenkt worden.

Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 Euro und 1000 Euro werden in einem Pool zusammengefasst und nur gemeinsam über fünf Jahre hinweg abgeschrieben.

Dieser Abschreibungspool ist nicht veränderbar. Veräußerungen, Entnahmen oder Wertminderungen beeinflussen ihn nicht.

8. Reichensteuer auch auf gewerbliche Einkünfte
Die so genannte Reichensteuer war bisher auf nichtgewerbliche Einkünfte beschränkt. Ab 2008 werden auch gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in die Besteuerung einbezogen.

9. Abgeltungssteuer
Ab 2009 wird eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag eingeführt. Damit sollen Kapitalerträge und Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften vollständig von der Besteuerung erfasst werden.

Das sog. Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Erträge aus Aktien entfällt ab 2009.  

Auf Antrag ist allerdings eine Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung zum individuellen Steuersatz möglich, wenn dieser unter 25% liegt. Diese sog. Antragsveranlagung kann insbesondere für Rentner interessant sein.

Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Wertpapiere realisiert werden, entfällt. Auch die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften wird gestrichen.
Es ist dann nur noch ein Ausgleich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich.



Bei den EInkünften aus Kapitalvermögen gelten die Sparerfreibeträge von 801 Euro für Einzel- bzw.1.602 Euro für Zusammenveranlagte. Bitte denken Sie daran, in diesem Umfang Freistellungsaufträge bei den Kreditinstituten zu erteilen, um die Abgeltungssteuer zu sparen.

Eine alphabethische Auflistung der wichtigsten Steueränderungen seit 2006 finden Sie in unserem Mandantenbereich:

Steueränderungen  

Erbschaftssteuer

Gesetzesänderung mit Wirkung zum 1. Januar 2009

Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer haben sich ab dem 01.01.2009 grundsätzliche gesetzlichen Änderungen ergeben. Betroffen davon insbesondere Erbschaften und Schenkungen, bei denen Grundbesitz bzw. Unternehmen oder Beteiligungen (Betriebsvermögen) übertragen wurden.  

Bei Erbschaften zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2008 besteht ein Wahlrecht zwischen der alten und der neuen Regelung. In diesen Fällen lohn sicht in jedem Fall eine Alternativberechnung, bevor eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben wird.

Falls Sie betroffen sind oder Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

steuerberater@thierfeld-berg.de

GmbH-Reform

1. Stammkapital
Das GmbH-Mindeststammkapital wird von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt.

2. Unternehmergesellschaft
Als Sonderform der GmbH wird eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt. Sie kann ohne Stammkapital gegründet werden.

Die Gesellschaft muss jedoch so lange mindestens 25 Prozent ihres Jahresgewinns zur Selbstfinanzierung einbehalten, bis das Mindeststammkapital von 10.000 Euro erreicht ist.

3. Handelsregistereintragung
Der Eintrag ins Handelsregister ist ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung möglich. Das ist vor allem für Gründer relevant, die sich in der Handwerks- oder Restaurantbranche selbständig machen wollen.

4. Verwaltungssitz
Eine GmbH darf ihren Sitz auch im Ausland haben.

5. Gesellschafterdarlehen
Statt Darlehen, die das Eigenkapital ersetzen, soll es nur noch normale Gesellschafterdarlehen geben. Diese sind im Insolvenzfall gegenüber anderen Darlehen nachrangig zu behandeln.

6. Verdeckte Sacheinlage
Bei einer verdeckten Sacheinlage muss nur der Differenzbetrag zwischen erforderlichem Stammkapital und Sacheinlage bar eingezahlt werden – und nicht mehr die volle Höhe des Stammkapitals. Mit der neuen Regelung sollen Sachgründungen erleichtert werden.

7. Insolvenz
Sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter haben das Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Falls die Gesellschaft keinen Geschäftsführer hat, haften im Fall einer möglichen Insolvenzverschleppung die Gesellschafter.

Reisekosten

1. Auswärtstätigkeit
Es wird nicht mehr zwischen Dienstreise beziehungsweise Geschäftsreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unterschieden. Der Fiskus spricht nur noch von Auswärtstätigkeit.

Diese kann immer dann abgesetzt werden, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend nicht an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig ist.

Künftig redet man von einer regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer "die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche" aufsucht.

2. Übernachtungskosten
Übernachtungskosten, zum Beispiel bei Tagungen, sind in tatsächlicher Höhe absetzbar.

3. Auslandsreisen
Pauschalbeträge werden nur noch in Ausnahmefällen bei Auslandsreisen gewährt. Die Rechnung muss immer auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sein. Verpflegungskosten sind getrennt abzurechnen.


Fördermittel

1. KfW-Startgeld

Die KfW-Förderbank hat die beiden alten Programme StartGeld und Mikro-Darlehen zusammengelegt - zum KfW-Startgeld. Die Förderung richtet sich an Gründer und junge Unternehmen.

2. Sonderfonds Energieeffizienz in KMU
Ab Mitte Februar 2008 unterstützt die KfW Unternehmen, die ihre Energieeffizienz steigern wollen.


3. Beratungsförderung
Mit dem KfW-Gründercoaching-Programm können sich Existenzgründer und Inhaber von jungen Unternehmen einen Zuschuss von maximal 4.500 Euro für Beratungsleistungen sichern.

Versicherungen und Altersvorsorge
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent des Brutto-Verdienstes des Arbeitnehmers.


2. Altersvorsorge
Die vierte und letzte Förderstufe der Riester-Rente tritt in Kraft: Die Grundzulage erhöht sich 2008 auf 154 Euro, die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich.

3. Versicherungsvertragsrecht
Versicherer sind zu einer umfassenden Beratung ihrer Kunden und zur Information über die einzelnen Bestimmungen verpflichtet, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.
 
Versicherte müssen angemessen an den so genannten "stillen Reserven" beteiligt werden, die sie mit ihren Beiträgen erwirtschaftet haben.

Außerdem wurde eine transparentere Berechnung des Rückkaufwerts von Lebensversicherungen gesetzlich verankert.

4. Private Krankenversicherung
Seit dem 22. Dezember 2007 müssen auch männliche Versicherte die Kosten für Schwangerschaft und Entbindungen über ihre Beiträge mittragen.


Bürokratie-Abbau

1. Informationspflichten
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Unternehmensgründer in den ersten drei Jahren ihrer Existenz von statistischen Meldepflichten befreit.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen im Jahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen einbezogen werden.

2. Sozialversicherung
Die bisherige Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt

3. Buchführung
Die Gewinnschwelle für die Bilanzierungspflicht ist von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben worden. Künftig können mehr Steuerpflichtige als bisher auf eine Bilanz verzichten und eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Falls Sie Fragen zu einem dieser Themen haben sprechen Sie uns gern an.

steuerberater@thierfeld-berg.de

 
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