|
Lohnsteuerliche Auswirkungen
Aus dem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale ergeben sich auch lohnsteuerliche Konsequenzen, über die wir Sie im Folgenden informieren wollen:
Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
Die Lohnabrechnung ist durch das BVerfG-Urteil hinsichtlich der möglichen Pauschalierung von Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel, Jobticket sowie geldwerte Vorteile bei der Dienstwagenregelung ebenfalls betroffen. Bei der Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG entfällt daher die gesetzliche Einschränkung, wonach die Pauschalbesteuerung für Arbeitgeberleistungen (Fahrtkostenzuschüsse) im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 km nicht mehr zulässig war.
Auswirkungen 2009
Für 2009 kann der Arbeitgeber wieder eine Pauschalierung ab dem ersten Kilometer vornehmen.
Auswirkungen 2008
Bereits für die Lohnabrechnung Dezember 2008 kann die gesamte Wegstrecke zur Grundlage der Pauschalierung gemacht werden. Solange die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht an das Finanzamt übermittelt wurde, ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs für das Jahr 2008 noch möglich. Für Januar bis November 2008 kann der Arbeitgeber in diesen Fällen also in den kommenden Wochen eine Korrektur für den Lohnzahlungszeitraum 2008 vornehmen.
Auswirkungen 2007
Eine nachträgliche Pauschalierung für Arbeitgeberleistungen für 2007 ist trotz der Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG ausgeschlossen. Durch die erteilte Lohnsteuerbescheinigung 2007 ist das Lohnsteuerverfahren seitens des Arbeitgebers gesetzlich abgeschlossen. Sofern der Arbeitgeber seine Leistungen für die ersten Kilometer lohnversteuert hat, kann dies vom Arbeitnehmer aber rückwirkend bei der Einkommensteuer-Veranlagung 2007 als Werbungskosten geltend gemacht werden. |