Suchen
 

Tipps

Betriebliche Altersversorgung:
Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

Arbeitgeber können neben dem "normalen" Arbeitslohn auch Leistungen zur Zukunftssicherung ihrer Arbeitnehmer erbringen. Maßnahmen zur Absicherung des Arbeitnehmers im Alter und bei Invalidität sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod des Arbeitnehmers werden unter dem Begriff "betriebliche Altersversorgung" zusammengefasst. Das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) regelt für die beteiligten Parteien Einzelheiten im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vorsorgemaßnahme. Im System der betrieblichen Altersversorgung bestehen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage

Die betriebliche Altersversorgung erweitert als zweite Säule der sozialen Sicherung des Arbeitnehmers die gesetzliche Rentenversicherung. Der Staat fördert die genannten Möglichkeiten wegen ihrer großen sozialpolitischen Bedeutung mit einer Reihe steuerlicher Vergünstigungen. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der verschiedenen Durchführungswege stellen wir in einer Tabelle, die unseren Mandanten vorbehalten ist, dar. Sie finden diese im Download-Bereich für Mandanten.

 
Diese Seite in einer druckfreundlichen Version öffnen. Diese Seite per E-Mail weiterempfehlen. Zum Seitenanfang springen.